Rechtsanwalt Dr. Bartz, Partner, wechselte im Januar 2007 zu Kliemt & Vollstädt. Zuvor war er
als Rechtsanwalt in der internationalen Sozietät Noerr tätig. Vor seiner Anwaltstätigkeit war Dr. Bartz wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Peter Schüren an der Universität Münster, bei dem er auch zu einem tarifrechtlichen Thema promovierte.
Rechtsanwalt Dr. Bartz berät und vertritt Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht im Rahmen von Umstrukturierungen und die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Auseinandersetzungen. Darüber hinaus ist er spezialisiert auf Fragen des Tarifrechts, insbesondere des Tarifausstiegs, und des Arbeitskampfrechts. Besondere Expertise besitzt Dr. Bartz zudem in der Arbeitsvertragsgestaltung sowie der Vertragsgestaltung für Geschäftsführer und Vorstände, speziell bei erfolgsabhängigen Vergütungsmodellen. Er leitet die Praxisgruppe Arbeitssicherheit und ist Mitglied der internationalen Practice Group Occupational Health & Safety. Herr Dr. Bartz ist regelmäßiger Referent auf arbeitsrechtlichen Fachseminaren. Er ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht; Deutscher Arbeitsgerichtsverband.