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Rechtsanwältin Dr. Reiche ist seit April 2010 Mitglied des Arbeitsrechtsteams von Kliemt & Vollstädt in Frankfurt am
Main. Zuvor war sie in einer auf die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen spezialisierten, mittelständischen
Kanzlei in Köln tätig, wo sie - neben der arbeitsrechtlichen Dauerberatung insbesondere im betriebsverfassungsrechtlichen
Bereich - vor allem Umstrukturierungs- und Transaktionsprojekte in deutscher wie in englischer Sprache begleitete. Während
ihrer Referendarzeit unterstützte sie in der Kanzlei Gleiss Lutz den Bereich Arbeitsrecht als freie Mitarbeiterin.
Ihre Dissertation befasst sich mit den diversen prozessualen Problemen, die im Falle eines Betriebsübergangs nach
§ 613a BGB bzw. nach der EU-Richtlinie 77/187/EWG, 2001/23/EG auf das Arbeitsverhältnis einwirken.
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