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Rechtsanwalt Saal berät Unternehmen wie Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Kündigungsschutzverfahren, in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen, in der AGB-konformen Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen sowie in Rechtsfragen des Betriebsübergangs (§ 613a BGB). |