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Rechtsanwalt Stratmann berät in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er vertritt seine Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten, in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen sowie der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
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